Fördermöglichkeiten

Für Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern stehen für vielfältige Projektkooperationen im Ostseeraum gemäß ihrer thematischen Ausrichtung und Gebietskulisse entsprechende Förderprogramme im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (umgangssprachlich INTERREG) zur Verfügung.

Ferner werden seit 2013 Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Ostseestrategie unterstützt.

Die EU bietet regionalen und lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Fachleuten und Bürgern finanzielle Unterstützung aus einer Vielzahl von Fonds. Dieser „Leitfaden zur EU-Finanzierung“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments bietet leicht zugängliche Informationen über die gesamte Bandbreite der EU-Finanzierungsquellen, übersichtlich gruppiert nach Tätigkeitsbereichen.

Project Support Facility des Ostseerates

Die Project Support Facility des Ostseerats (PSF) wurde auf dem 9. Gipfeltreffen des Ostseerats vom 30. bis 31. Mai 2012 in Stralsund ins Leben gerufen. Diese Unterstützungsinitiative hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 2015 und wird seitdem auf der Basis freiwilliger Beiträge der Ostseeratsmitglieder fortgeführt. Ziel der PSF ist es, die Entwicklung und Implementierung von Projekten zu kofinanzieren, die einen Beitrag zur Umsetzung der langfristigen Prioritäten der Organisation leisten. Die PSF unterstützt Projekte in folgenden Bereichen: Umwelt, Wirtschaftsentwicklung, Energie, Bildung und Kultur sowie Zivile Sicherheit. Die Projekte sollen einen transnationalen und nachhaltigen Charakter aufzeigen. Je Projekt ist eine Kofinanzierung von bis zu 65.000 Euro möglich.

 

PSF 2025 Call

Das PSF-Antragsformular ist vom 15. Februar - 31. März 2025 (23:59 Uhr MEZ) für eine Bewerbung geöffnet. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital über die Homepage einzureichen.

Die Ausschreibung für die Project Support Facility des Ostseerates konzentriert sich 2025 auf die Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit, Sicherheit, Zusammenarbeit und des Vertrauens in der Ostseeregion. Dazu werden innovative Projekte unterstützt, die Verständnis, Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen fördern, um widerstandsfähigere Gesellschaften aufzubauen. Eingereichte Projektvorschläge sollten sich auf eine der drei langfristigen Prioritäten des Ostseerates beziehen. Auf der Homepage des Programms findet sich die Liste der langfristigen Ziele sowie auch spezifische Themenbereiche.

Weitere Informationen zum PSF Call 2025 finden Sie hier.

 

INTERREG V A Programm Südliche Ostsee 2021-2027

Das INTERREG Programm Südliche Ostsee 2021-2027 richtet sich an öffentliche und private Akteure, wie bspw. KMU, NGO, regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Der Fokus des Programms liegt darauf, den blauen und grünen Wandel innovativ, nachhaltig, attraktiv und aktiv zu gestalten.

Das neue Programm wird 4 Prioritäten umfassen:

  1. Intelligentes Europa: die (grenzüberschreitende) Digitalisierung vorantreiben, Entwicklung digitaler Lösungen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU im blauen und grünen Sektor
  2. Grünes kohlenstoffarmes Europa: innovative Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien, Reduzierung der Ostseeverschmutzung durch Munition und andere schädliche Substanzen, Entwicklung neuer Lösungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft
  3. Soziales Europa: Entwicklung neuer Tools zur Unterstützung des Tourismus in der Region, Schaffung neuer nachhaltiger Tourismusangebote
  4. Governance für bessere Zusammenarbeit: Stärkere grenzüberschreitende Verbindung von Institutionen und Bürger*innen, Einbindung der Jugend

Das Programmgebiet wird im weitesten Sinne die Küstengebiete der Ostseeanrainerstaaten Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern), Polen, Litauen, Südschweden und Dänemark umfassen.

Aktuelle Informationen zum Programm können hier nachgelesen werden.

Contact Point Mecklenburg-Vorpommern
Dipl.-Ing. Alexander Schwock
Telefon: +49 3834 550 102

INTERREG V A Programm Südliche Ostsee 2014-2020

Mit der Genehmigung des Programms am 23.09.2015 durch die Europäische Kommission ist der Grundstein für die Fortsetzung der Zusammenarbeit in der südlichen Ostsee zwischen den Küstengebieten Mecklenburg-Vorpommerns, Dänemarks, Litauens, Polens und Schwedens gesetzt worden. Ausgestattet mit einem Budget von 83 Mio. Euro EFRE-Mitteln hat das Programm zum Ziel, ausgewählte gemeinsame Ressourcen besser zu nutzen, um somit Potentiale der Südlichen Ostsee besser zu erschließen. Unterstützt werden im Kern neben nachhaltigen Transportlösungen Investitionen zur nachhaltigen Nutzung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie umweltfreundlicher Technologien. Ergänzt wird das Themenspektrum durch die Förderung der internationalen Aktivität und Innovationskapazitäten von KMU sowie des Ausbaus von Fachkräfte- und Kooperationskapazitäten.

Contact Point Mecklenburg-Vorpommern
Dipl.-Ing. Alexander Schwock
Telefon: +49 3834 550 102

INTERREG V B Ostseeraumprogramm 2021-2027

Im INTERREG Ostseeraumprogramm 2021-2027 sollen öffentliche und private Akteure aus dem Ostseeraum zur Umsetzung „smarter Ideen“ in der Region EU-Fördermittel erhalten. Der Fokus des Programms wird auf innovativen, wassersmarten und klimaneutralen Lösungen liegen, um vor allem den Übergang zu grüneren und widerstandsfähigeren Gesellschaften und Volkswirtschaften zu unterstützen.

Das Programm wird vier Prioritäten umfassen:

  1. Innovative Gesellschaften: Widerstandsfähige Wirtschaft und Gemeinschaften, Reaktionsschnelle öffentliche Dienstleistungen;
  2. Wasser-intelligente Gesellschaften: Nachhaltige Gewässer, Blaue Wirtschaft;
  3. Klimaneutrale Gesellschaften: Kreislaufwirtschaft, Energieübergang und Intelligente grüne Mobilität;
  4. Governance der Zusammenarbeit: Projektplattform, Makroregionale Governance

Das Gebiet des INTERREG-Ostseeraumprogramms umfasst acht EU-Mitgliedstaaten und drei Partner-Nachbarländer.

Weiterführende Informationen zum aktuellen Programm gibt es hier.

INTERREG V B Ostseeraumprogramm 2014-2020

Das Interreg-Ostseeprogramm ist eines der wichtigsten Programme zur Förderung der EU-Strategie für den Ostseeraum.

Beteiligte Bundesländer in Deutschland sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg) und Schleswig-Holstein.

Projektförderung

Folgende Projektthemen werden gefördert:

  • Innovationsfähigkeit
    (Infrastrukturen für Forschung und Innovation; Intelligente Spezialisierung; Nicht-technologische Innovation)
  • Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen
    (Ressourceneffizientes "Blaues Wachstum"; Energieeffizienz; Erneuerbare Energien; Gewässerreinhaltung)
  • Nachhaltiger Verkehr
    (Umweltfreundlicher Seeverkehr; Maritime Sicherheit; Umweltfreundlicher Stadtverkehr; Interoperabilität im Güter- und Personenverkehr; Erreichbarkeit peripherer und vom demographischen Wandel betroffener Regionen)
  • Unterstützung der EU-Ostseestrategie
    (Vorbereitung von Schlüssel-Projekten; Koordination der makroregionalen Zusammenarbeit)

Budget und Förderung

  • Ostseeraum (2014 - 2020): 323 Mio. Euro (davon aus EFRE: 263,8 Mio. Euro)
  • Kofinanzierungsrate der EU für deutsche Partner: 75%
  • Förderfähige Kosten: Personalkosten, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Material, Investitionen (in begrenztem Umfang)

Anforderungen an Projekte und Partner

  • Mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern (normalerweise ca. 10-15 Partner)
  • Lead Partner erforderlich
  • Förderfähig sind öffentliche und private Akteure im Ostseeraum, z.B. Unternehmen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • (Öffentliche) Dienstleister
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kammern, Vereine und Verbände
  • Organisationen der Wirtschaftsförderung

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt mit nationalen Mitteln aus dem ‚Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit‘ Interreg B-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse.

Frist

Der nächste Stichtag für die Einreichung von Anträgen für das Bundesprogramm ist: Freitag, 08. Juli 2022.

Zielgruppe

Der aktuelle Aufruf gilt sowohl Anträgen zur Finanzierung von Vorhaben zur Entwicklung transnationaler Interreg-Projektanträge (Vorlaufvorhaben) als auch Anträgen zur anteiligen Unterstützung der Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierungsvorhaben) für die Programmperiode 2021 - 2027.

Themen

Im Rahmen der thematischen Schwerpunkte der Interreg B-Programme fördert das Bundesprogramm solche Vorhaben, die einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten, also die gegebenen Themenbereiche durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeiten.

Förderung

Vor dem Hintergrund von callspezifischen Unterlagen der Interreg B-Programme im Rahmen der noch nicht in Gänze abgeschlossenen Programmierung für 2021 - 2027 wird den Antragstellern empfohlen, sich vor Antragstellung im Bundesprogramm mit den deutschen Kontaktstellen der Interreg B-Programme in Verbindung zu setzen.

Ausblick

Der nächste Aufruf zur Einreichung von Anträgen findet voraussichtlich im Herbst 2022 statt. Informationen zur Frist für die Einreichung sowie aktuelle Unterlagen zur Antragstellung werden regelmäßig auf der Interreg-Internetseite veröffentlicht. In der Regel ruft das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit jährlich zweimal im Rahmen eines Aufrufes zur Einreichung von Förderanträgen auf. Antragsteller erstellen den Förderantrag über vorgegebene Antragsformulare bis zum benannten Stichtag zur Einreichung der Förderanträge. Mit einer Entscheidung durch das BMWSB ist nach etwa 6 – 8 Wochen zu rechnen.