Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF in der Förderperiode 2014-2020

Die Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger in der Förderperiode 2014-2020 sind in zahlreichen rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union geregelt.

Während der Durchführung eines geförderten Vorhabens soll auf der Website des Begünstigten eine kurze Beschreibung eingestellt werden, die im Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung steht, die Ziele und Ergebnisse darstellt und die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervorhebt.

Zur Information über die finanzielle Unterstützung von Vorhaben mit einer Fördersumme unter 500 TEURO (keine Infrastruktur- oder Bauvorhaben) soll ein Plakat (Mindestgröße A3) an einer gut sichtbaren Stelle - etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes – angebracht werden (sh. Ziffer 2.2. Nr. 2 Anhang XII).

Bei aus dem ESF unterstützten Vorhaben, in geeigneten Fällen auch bei aus dem EFRE oder dem Kohäsionsfonds unterstützten Vorhaben, ist vom Begünstigten sicherzustellen, dass die an dem Vorhaben Teilnehmenden über diese Finanzierung unterrichtet worden sind. Alle Unterlagen, die sich auf die Durchführung eines Vorhabens beziehen und für die Öffentlichkeit oder für Teilnehmende verwendet werden, einschließlich Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen, sollen einen Hinweis darauf enthalten, dass das operationelle Programm aus dem entsprechenden Fonds unterstützt wurde (sh. Ziffer 2.2. Nr. 3 Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Für Vorhaben, bei denen die Unterstützung mehr als 500 TEURO beträgt und die die Finanzierung eines materiellen Gegenstands beziehungsweise eines Infrastruktur- oder Bauvorhabens zum Gegenstand haben, gelten besondere Informationsanforderungen (sh. Ziffer 2.2. Nr. 4 und 5 Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der Zuwendungs­empfänger sollen einen Förderhinweis enthalten, der unter Verwendung des EU-Logos über die Unterstützung des Vorhabens aus dem jeweiligen Fonds informiert. Weitere technische Merkmale und Hinweise zur Darstellung des EU-Emblems sind dem Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu entnehmen.

Der Hinweis auf die Förderung aus dem jeweiligen Fonds kann nicht durch das gemeinsame Logo der Europäischen Fonds in Mecklenburg-Vorpommern ersetzt werden.

Kontakt

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Ansprechpartner für den ESF und Kommunikationsbeauftragter EFRE, ESF und ELER
Bernhard Schwarz
Telefon: 0385 588 10151
Stellv. Kommunikationsbeauftragte EFRE, ESF und ELER
Antje Prange
Telefon: 0385 588 10153

Publikationen und Dokumente

Verordnungen

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten

EFRE - Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

EFRE - Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

ESF - Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates

Downloadbereich EFRE

Merkblatt Informationspflichten der Fördermittelempfänger des EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020
Muster-Plakat EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020
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EU-Emblem in Farbe vor dunklem Hintergrund, Förderhinweis ESF rechts

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