Informationspflichten und Kommunikation
Förderperiode 2014-2020

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben ein Recht darauf zu erfahren, in welcher Form die Mittel der Europäischen Union investiert werden. Um diesem Umstand gerecht zu werden, hat die Europäische Union zahlreiche rechtliche Bestimmungen festgelegt, die dabei helfen sollen, die Öffentlichkeit für die Kohäsionspolitik zu sensibilisieren und über die Ergebnisse und Erfolge der Fonds zu informieren. Außerdem dienen diese Vorschriften nicht zuletzt auch dazu, potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten zu unterrichten. Die Aufgaben der Begünstigten, welche im Folgenden kurz zusammengefasst werden, sind im Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgeschrieben.

Aufgaben der Begünstigten

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der Begünstigten wird durch die Verwendung des Unionslogos und die Nennung des jeweiligen Fonds auf die Unterstützung des Vorhabens durch die Europäische Union hingewiesen. Während der Durchführung des Vorhabens informieren die Begünstigten die Öffentlichkeit über die Unterstützung der Europäischen Union auf ihrer Website. Ist keine Website vorhanden, so wird über ein Plakat oder ein Schild an prominenter Stelle über die Förderung informiert. Alle Teilnehmer des geförderten Projekts werden durch die Begünstigten über die Unterstützung durch die Europäische Union informiert. Alle Unterlagen, welche das Vorhaben betreffen (Teilnahmebescheinigungen, Flyer usw.), werden von den Begünstigten mit einem Hinweis auf die Förderung versehen. Generell ist bei allen Kommunikations- und Informationsmaßnahmen ein Fördermittelhinweis zu verwenden.

Aufgaben der Verwaltungsbehörden

Neben den Begünstigten sind auch die Verwaltungsbehörden dazu aufgerufen, die Öffentlichkeit über die Struktur- und Kohäsionspolitik zu informieren. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat hierfür eine Informations- und Publizitätsstrategie für den ELER entwickelt. Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde hat in Abstimmung mit den Fondsverwaltungen eine Kommunikationsstrategie für den EFRE und den ESF vorgelegt und ein gemeinsames Logo der EU-Fonds in M-V entworfen.

Kontakt

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Ansprechpartner für den ESF und Kommunikationsbeauftragter EFRE, ESF und ELER
Bernhard Schwarz
Telefon: 0385 588 10151
Stellv. Kommunikationsbeauftragte EFRE, ESF und ELER
Antje Prange
Telefon: 0385 588 10153

Publikationen und Dokumente

Verordnungen

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates