Allgemeines
Mecklenburg-Vorpommern ist - wie auch die anderen deutschen Länder - in ein enges Geflecht von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten in Angelegenheiten der Europäischen Union eingebunden. Diese hatten ihren Ursprung in der umfassenden Überarbeitung der Europäischen Verträge durch den Vertrag von Maastricht 1992/1993 und sind bis heute regelmäßig weiterentwickelt worden. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Rechtsetzungsakte und Aktivitäten der EU heute in nahezu alle Politikbereiche hinein wirken und damit unmittelbare Folgen auch für die Zuständigkeiten und Interessen der deutschen Länder sowie letztlich für die Bürgerinnen und Bürger haben. Es ist daher wichtig, die Belange und Forderungen Mecklenburg-Vorpommerns frühzeitig und effektiv in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dies entspricht auch einem Auftrag aus der Landesverfassung, nach dem das Land an dem Ziel mitwirkt, die europäische Integration zu verwirklichen.