Sonder-AMK: Backhaus warnt vor Abbau der EU-Agrarpolitik
„Wir brauchen eine GAP, die motiviert, nicht entmutigt“
Mecklenburg-Vorpommern wird sich auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am Donnerstag in Berlin gemeinsam mit anderen Bundesländern für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stark machen. Angesichts drohender Kürzungen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) und möglicher struktureller Veränderungen warnten die Länder eindringlich vor einem Rückbau der GAP – sowohl inhaltlich als auch finanziell.
„Die GAP ist der älteste gemeinsame Politikbereich der Europäischen Union – und sie ist nach wie vor systemrelevant“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Sie sorgt nicht nur für stabile Lebensmittelversorgung und faire Einkommen, sondern ist auch ein zentrales Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Erhalt natürlicher Ressourcen und die Stabilität unserer Regionen.“
Mit Sorge blicken die Bundesländer auf die bislang vagen Vorschläge der EU-Kommission zur Zukunft der GAP ab 2028. Im Raum stehen derzeit drei Szenarien: die Zusammenführung aller Mittel in einen einzigen EU-Fonds („Single-Fonds“), die Auslagerung der ländlichen Entwicklung aus der GAP oder eine drastische Budgetkürzung bei gleichbleibender Struktur. „Alle drei Varianten wären ein schwerer Rückschritt“, so Backhaus. „Gerade für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern hätte das weitreichende Konsequenzen.“
Der MFR legt für jeweils sieben Jahre fest, wie viel Geld der EU insgesamt zur Verfügung steht und wie es zwischen den Politikfeldern aufgeteilt wird – darunter auch für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. In der kommenden MFR-Periode 2028–2034 muss die GAP aus Sicht der Länder mit einem eigenständigen, auskömmlichen Budget ausgestattet werden – vergleichbar mit den bisherigen rund 30 Milliarden Euro jährlich in der laufenden Periode.
Seit der deutschen Wiedervereinigung wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern rund 27 Milliarden Euro an EU-Mitteln aus GAP-Fonds in Landwirtschaft und ländliche Entwicklung investiert – ein Erfolg, der nicht gefährdet werden dürfe. „Diese Investitionen haben die Transformation der ostdeutschen Landwirtschaft maßgeblich begleitet. Daran müssen wir anknüpfen – nicht abreißen lassen.“
Die Bundesländer – darunter auch Mecklenburg-Vorpommern – fordern daher von der EU-Kommission:
- ein eigenständiges, ausreichend ausgestattetes GAP-Budget im MFR 2028–2034,
- den Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur mit regionaler Mittelverwaltung,
- eine starke Einkommenssicherung für Betriebe,
- die Verankerung der ländlichen Entwicklung in der GAP,
- eine praxisnahe Vereinfachung der Förderarchitektur,
- sowie faire, leistungsorientierte Anreize für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.
Zudem spricht sich Mecklenburg-Vorpommern für eine Modernisierung der Konditionalität aus. Konditionalität bedeutet: Wer EU-Agrarförderung erhält, muss bestimmte Grundanforderungen z. B. beim Umwelt-, Klima- und Tierschutz einhalten. Mecklenburg-Vorpommern fordert, diese Regeln künftig praxisnaher, verständlicher und verhältnismäßiger zu gestalten – etwa durch weniger Detailvorgaben und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Betriebe.
Darüber hinaus betont Mecklenburg-Vorpommern im Einklang mit weiteren Bundesländern die Notwendigkeit einer modernen, praxistauglichen Ausgestaltung der GAP ab 2028. Dazu gehören aus Sicht des Landes insbesondere eine stärkere Anreizorientierung statt starrer Auflagen, eine spürbare Vereinfachung der Förderlogik sowie die ehrliche Würdigung gesellschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft – etwa durch einen Prämienaufschlag von mindestens 20 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. „Wir wollen eine GAP, die motiviert, nicht eine, die entmutigt“, so Backhaus. „Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen Wahlmöglichkeiten, klare Strukturen und verlässliche Zusagen – keine überkomplexen Formulare.“
Ein besonderes Anliegen ist Mecklenburg-Vorpommern – wie auch anderen Ländern – die Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen zur Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen. Ebenso soll der Anbau von Eiweißpflanzen gezielt unterstützt werden, um Fruchtfolgevielfalt zu fördern und Importabhängigkeiten zu reduzieren. Nicht zuletzt setzt sich das Land für eine zukunftsfähige ländliche Entwicklung ein, bei der Agrar- und Regionalförderung weiterhin gemeinsam gedacht werden.
„Mit der Sonder-AMK setzen wir ein klares Zeichen für eine GAP, die die Realität unserer Betriebe ernst nimmt“, so Minister Backhaus abschließend. „Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen, gezielte Anreize und eine starke ländliche Entwicklung – das ist unser Weg.“