17 Millionen Euro: Planungssicherheit für Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit im Land

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Nikolaus Voss, Staatssekretär im Sozialministerium
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Nikolaus Voss, Staatssekretär im Sozialministerium
Nr.240 - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung  | 04.12.2020  | Europamv  | europa-mv.de

Für die Jahre 2021 und 2022 stellt das Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das hat Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss heute in Schwerin bekannt gegeben.

Dabei stehen in den kommenden zwei Jahren 9,37 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und 7,78 Millionen Euro für die Jugendsozialarbeit bereit. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat sich in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Form der individuellen Förderung junger Menschen bewährt und wird in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern auf Grundlage einer Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit über 2020 hinaus fortgeführt“, sagte Voss.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Voss das Ziel, junge Menschen in unserem Land in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Deshalb sei das Sozialministerium gerade dabei, mit allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit abzuschließen. „Sie bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, so Staatssekretär Voss.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Voss: „Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Land.“

 


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