Begleitausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2014 bis 2020

Sitzung des Begleitausschusses Mecklenburg-Vorpommern im März 2015Details anzeigen
Sitzung des Begleitausschusses Mecklenburg-Vorpommern im März 2015

Sitzung des Begleitausschusses Mecklenburg-Vorpommern im März 2015

Sitzung des Begleitausschusses Mecklenburg-Vorpommern im März 2015

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Interesse einer effizienten partnerschaftlichen Begleitung für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein gemeinsamer Begleitausschuss zur Durchführung der Operationellen Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (ELER) eingerichtet.

Im Begleitausschuss versammeln sich Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, mit Gleichstellungsfragen befassten und sonstigen Partner. Der Begleitausschuss versteht sich als Forum im Rahmen des Partnerschaftsprinzips, auf dem sich alle Mitglieder zur Verfolgung ihrer gemeinsamen Ziele einbringen.

Aufgabe des Begleitausschusses ist es, die Durchführung der Programme und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele zu prüfen. Dazu untersucht er alle Probleme, die sich auf die Leistung der Programme auswirken, kann zur Durchführung und Bewertung der Programme Anmerkungen übermitteln sowie Überarbeitungen vorschlagen und genehmigt Vorschläge für Änderungen der Programme.

Den Vorsitz führt der Leiter oder die Leiterin der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde (GVB) in der Staatskanzlei. Die GVB erfüllt auch die Aufgaben des Ausschusssekretariats.

Kontakt

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Leiter der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde, Ansprechpartner für den ELER
Michael Mattner
Telefon: 0385 588 10150
Sekretariat der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde und des Begleitausschusses
Manuela Weiland
Telefon: 0385 588 10152

Publikationen und Dokumente

Geschäftsordnung des Begleitausschusses

Geschäftsordnung des Begleitausschusses in der Förderperiode 2014 bis 2020

geändert durch Beschluss des Begleitausschusses vom 26. Mai 2021