Brexit
Aktuelles zum Brexit
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich verabschiedeten beim Gipfel am 19. Mai 2025 ein umfassendes EU‑UK Trade and Cooperation Agreement (TCA) plus eine neue Sicherheits‑ und Verteidigungspartnerschaft, offiziell bestätigt durch die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und die Regierung des Vereinigten Königreichs . Das Abkommen erleichtert den Handel durch die schrittweise Abschaffung von Routinekontrollen bei Agrar- und Lebensmittelprodukten (SPS‑Bereich), gewährt EU‑Fischereiflotten bis zu 12 Jahre Zugang zu britischen Gewässern sowie den Zugang britischer Firmen zum EU‑Elektrizitätsmarkt . Die neue Verteidigungs- und Sicherheitskooperation ermöglicht britischen Unternehmen die Teilnahme an EU‑Beschaffungsprogrammen (z. B. das Safe‑Verteidigungsprogramm) und eröffnet den Weg zur EU‑Jugendmobilität, inklusive Erasmus+ und einem Mobility Scheme unter 30‑Jährigen – allerdings ohne Rückkehr zur vollständigen Personenfreizügigkeit . Beide Seiten bezeichnen das Paket als „Neustart“ ihrer post‑Brexit‑Beziehungen – insbesondere Ursula von der Leyen sprach von „einem neuen Kapitel“, Premier Starmer von einem Wendepunkt, während betont wurde, dass zentrale Brexit-Grundprinzipien wie die Ablehnung des EU‑Binnenmarktes und der Zollunion gewahrt bleiben.
Am 17. Juli 2025 unterzeichneten auch Deutschland und Großbritannien, vertreten durch Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Keir Starmer, in London den sogenannte „Kensington Treaty“, einen umfassenden Freundschafts- und Kooperationsvertrag. Dieses Abkommen baut auf dem im Oktober 2024 geschlossenen Trinity House Agreement zur Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit auf und erweitert die bilaterale Kooperation deutlich. Neben der Verteidigungskooperation umfasst das Abkommen regelmäßige gemeinsame Konsultationen und einen strategischen Dialog auf Ministerebene. Auch eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Migration und anderer Bereiche der inneren Sicherheit wurden vereinbart. Wirtschaftlich wird das Abkommen von Investitionen wie der Eröffnung einer Drohnenfabrik in Swindon durch STARK (über 100 Arbeitsplätze), zusätzlichen Investitionen von Siemens Energy und anderen Firmen sowie einem HV Capital Venture-Fonds getragen – insgesamt über 200 Mio. £ und mehr als 600 neue Stellen . Das Visumverfahren für Gruppenreisen von deutschen Schulen in das Vereinigte Königreich soll deutlich vereinfacht werden, um den Rückgang um etwa 80 % seit dem Brexit rückgängig zu machen .
Änderungen nach dem Brexit
Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft, nachdem alle 27 Mitgliedstaaten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung ihre Zustimmung erteilt hatten. Am 27. April 2021 gab auch das Europäische Parlament seine Zustimmung, so dass das Abkommen am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft treten konnte.
Das Handels- und Kooperationsabkommen
Ende des Jahres 2020, am 24.12.2020, war zuvor nach jahrelangen Verhandlungen ein Durchbruch bei den Verhandlungen zum Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gelungen. Der Vertrag war nach Zustimmung von Europäischem Rat und britischem Unterhaus am 01.01.2021 vorläufig in Kraft getreten.
Mitteilung der Kommission zum Abschluss des Abkommens
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns spielt der wichtige Kompromiss zu den Fischereirechten eine besonders große Rolle. Mit den im Land davon betroffenen Unternehmen steht die Landesregierung bereits langfristig im Austausch.
Nachdem das ausgehandelte Abkommen in Kraft trat, kam es zu vielerlei Änderungen, vor allem im Handel mit Großbritannien. Informationen dazu und zu den neuen Abkommen sind hier auf dem Europaportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingestellt.
MV und der Brexit
Die Veränderungen, die der Brexit mit sich brachte, betrafen auch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Prinzipien der Subsidiarität und der Selbstverwaltung mussten die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen, Gesetzgeber und Verwaltungen unseres Landes auf die Auswirkungen des Brexits auf allen Ebenen vorbereitet sein.
Welchen Status haben britische Staatsbürger ab dem 01.01.2021? Wie wirkt sich der Austritt Großbritanniens aus der Zollunion und aus dem Binnenmarkt auf den Außenhandel aus? Was passiert mit geplanten Austauschsemestern an britischen Universitäten? Kann man im Urlaub in Großbritannien mit seinem deutschen Führerschein ein Auto mieten? Diese und viele andere Fragen mussten geklärt werden.
Dafür stimmte sich das Referat „Grundsatzangelegenheiten und Koordinierung EU“ im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten eng mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung ab. Das Auswärtige Amt ist federführend bei den Verhandlungen mit Großbritannien und informiert die Länder regelmäßig über den aktuellen Stand und bevorstehende Änderungen. Da die Landesregierung und die Kommunen viel dichter am alltäglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns sind, können entscheidende Akzente gesetzt werden. Bei dieser Aufgabe kommt es auch auf die Koordinierung zwischen den Fachressorts an, die dem Europaministerium obliegt. Darüber hinaus beobachtet die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Brüssel das Brexit-Geschehen direkt vor Ort.
Das Austrittsabkommen mit der verhandelten Übergangsphase machte außerdem auch gesetzgeberische Tätigkeit auf Bundes- und Länderebene notwendig. So hat auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Brexit-Übergangsgesetz verabschiedet. Dieses stellte sicher, dass Großbritannien und seine Bürgerinnen und Bürger bis zum 31.12.2020 behandelt wurden, als wäre das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU – mit Ausnahme des aktiven und passiven Kommunalwahlrecht, welches britische Staatsbürger auch in Mecklenburg-Vorpommern verloren haben.





