Land unterstützt Jugend- und Schulsozialarbeit in der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin

Nr.017 - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung  | 22.01.2021  | Europamv  | europa-mv.de

Das Sozialministerium hat mit den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin Vereinbarungen zur Förderung und Umsetzung der Jugend- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr geschlossen. Danach erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock insgesamt knapp 2,26 Millionen Euro und die Landeshauptstadt Schwerin fast 1,08 Millionen Euro. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.  

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Deshalb unterstützen wir die dafür originär zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser wichtigen Aufgabe auch in den Jahren 2021 und 2022“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. Damit bestehe für die Zukunft Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.

Gemeinsames Ziel von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern ist nach Aussage von Ministerin Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit den Städten Rostock und Schwerin unterzeichneten Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bilden die finanzielle Basis und dienen zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese.

Im Einzelnen erhält die Hansestadt Rostock in diesem Jahr gut 513.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 617.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 511.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 617.000 Euro (Schulsozialarbeit). Die Landeshauptstadt Schwerin bekommt in diesem Jahr fast 242.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und gut 290.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Im Jahr 2022 sind es etwa 247.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. über 298.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

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