Auszubildende können überbetriebliche Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren

Nr.071-20 - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  | 04.05.2020  | Europamv  | europa-mv.de

Auszubildende können ihre überbetrieblichen Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren, wenn die Situation es wieder zulässt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Fondsverwaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) regelt den Wiederstart der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus haben die Durchführung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk von Auszubildenden durch die Schließung der Bildungszentren unmöglich gemacht. Die Auszubildenden sollen nach der Krise schnell wieder die überbetriebliche Ausbildung aufnehmen können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Montag.

Den Handwerkskammern und ihren Partnern wird es ermöglicht, Lehrgangsinhalte in komprimierter Weise durchzuführen und von der Lehrgangskontinuität abzuweichen. Die Vereinfachungen gelten für das Nachholen der ab dem 1. März 2020 ausgefallenen Unterweisungstage in den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, die Stabilisierung des Ausbildungsangebots im Handwerk. „Dabei ist es mir vor allem wichtig, dass Lehrinhalte nicht verloren gehen und die Auszubildenden die Sicherheit haben, für ihr anschließendes Berufsleben fit zu sein“, so Martin. „Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen sind einer der wichtigen Bausteine für die herausragende Berufsausbildung in Deutschland. Wir brauchen auch künftig hoch qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter. Deshalb dürfen die jetzigen Auszubildenden durch die Corona-Krise keinen Nachteil erleiden.“

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