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EU-Programm
Name:
Erasmus Mundus (2009-2013)
Beschreibung:

Ziele des Programms sind es, die europäische Hochschulbildung zu fördern, zu breiteren und besseren beruflichen Perspektiven Studierender beizutragen und das interkulturelle Verständnis durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu verbessern sowie, im Einklang mit den Zielen der Außenpolitik der Union, zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung beizutragen.

Die spezifischen Ziele sind:

  1. eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern und ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot im Bereich der Hochschulbildung mit einem ausgeprägten europäischen Mehrwert, das sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Europäischen Union attraktiv ist, zu fördern, um Exzellenzzentren zu schaffen;
  2. zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck die Qualifikationen von Männern und Frauen auszubauen, damit sie über insbesondere an den Arbeitsmarkt angepasste Fähigkeiten verfügen, aufgeschlossen sind und internationale Erfahrungen besitzen, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Akademiker aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen die Mobilität der begabtesten europäischen Studierenden und Akademiker in Richtung von Drittstaaten gefördert wird;
  3. zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Kooperation von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Union und Drittstaaten beizutragen;
  4. den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern und ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern sowie ihre Attraktivität für Staatsangehörige aus Dritt- und europäischen Staaten zu steigern.

 Programmaktionen:

  1. Aktion 1: gemeinsame Erasmus Mundus-Programme (Master und Promotionen) von herausragender akademischer Qualität, einschließlich eines Stipendienprogramms;
  2. Aktion 2: Erasmus Mundus-Partnerschaften zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten als Basis für strukturierte Zusammenarbeit, Austausch und Mobilität auf allen Ebenen der Hochschulbildung, einschließlich eines Stipendienprogramms;
  3. Aktion 3: Förderung der europäischen Hochschulbildung durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der europäischen Staaten als Ziel für ein Hochschulstudium und Zentrum weltweiter Exzellenz.

Empfänger:

a) Hochschuleinrichtungen,

b) Studierende auf allen Ebenen der Hochschulbildung, einschließlich Doktoranden,

c) Postdoktoranden,

d) Wissenschaftler,

e) Hochschulpersonal,

f) andere öffentliche oder private Stellen, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften und Praxis im Hochschulbereich tätig sind,

g) Unternehmen,

h) Forschungszentren.

Budget:

(1) Die Finanzausstattung für die Durchführung der Aktionen 1 und 3 wird für den Zeitraum 2009-2013 auf 493 690 000 EUR festgesetzt.

(2) Die Finanzausstattung für die Durchführung der Aktion 2und der zugehörigen in Artikel 4 Absatz 4 genannten Maßnahmen der technischen Unterstützung wird für den in Artikel 1 Absatz 2 genannten Zeitraum in Übereinstimmung mit den Bestimmungen, Verfahren und Zielvorgaben der Verordnungen (EG) Nr. 1085/2006, (EG) Nr. 1638/2006, (EG) Nr. 1905/2006 und (EG) Nr. 1934/2006 sowie des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und des internen AKP-EG-Abkommens festgelegt.

(3) Die jährlichen Mittel werden entsprechend dem jährlichen Haushaltsverfahren von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

weitere Informationen sind unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:340:0083:0098:DE:PDF veröffentlicht

Kategorien:
  • Bildung/Kultur
Angebot an:
  • Unternehmen
  • BürgerInnen
  • Hochschulen/Forschungseinrichtungen
Ausschreibung
Beschreibung:

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/22/10 für die Umsetzung von Erasmus Mundus 2009-2013

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten in der südlichen Mittelmeerregion (Ägypten, Israel und besetztes palästinensisches Gebiet), den zentralasiatischen Republiken und den Staaten des westlichen Balkans (Aktion 2 Teilbereich 1)

ZIELE DES PROGRAMMS

Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Förderung der europäischen Hochschulbildung, die Verbesserung und Stärkung der Berufsaussichten von Studierenden und die Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Einklang mit den Zielen der EU- Außenpolitik, um zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Hochschulbereich beizutragen.

Im Einzelnen zielt das Programm darauf ab:

  • die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, eine verbesserte Qualität der Hochschulbildung mit einem spezifisch europäischen Mehrwert anzubieten, die sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch über ihre Grenzen hinaus attraktiv ist, und den Aufbau von Exzellenzzentren anzustreben;
  • zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften beizutragen und zu diesem Zweck Frauen und Männern neue Qualifikationen, ausreichende Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, Aufgeschlossenheit und internationale Erfahrung zu vermitteln, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Wissenschaftler aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Europäischen Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln, und zum anderen Aufenthalte der begabtesten europäischen Studierenden und Wissenschaftler in Drittstaaten unterstützt werden;
  • zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten beizutragen;
  • den Zugang zur europäischen Hochschulbildung zu erleichtern, ihr Profil und ihre Sichtbarkeit in der Welt zu verbessern und ihre Attraktivität für Drittstaatsangehörige und Bürger der Union zu steigern.

Der Erasmus Mundus-Programmleitfaden und die jeweiligen Antragsformulare sind abrufbar unter: http:// eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/funding/higher_education_institutions_en.php

AKTION 2 — ERASMUS MUNDUS-PARTNERSCHAFTEN

Diese Aktion zielt ab auf die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch die Förderung von Mobilität auf allen Studienebenen für Studierende (Bachelor und Masters), Doktoranden, Forscher, akademische und Verwaltungsmitarbeiter (nicht alle Regionen und Lose können alle Mobilitätsflüsse umfassen).

Aktion 2 — Erasmus Mundus-Partnerschaften (EMA2) besteht aus zwei Teilbereichen:

  • Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 1 — Partnerschaften mit Ländern, die durch das ENPI-, DCI-, EEF- und IPA-Instrument (ehemals „External Cooperation Window") abgedeckt werden
  • Erasmus Mundus Aktion 2 — TEILBEREICH 2 — Partnerschaften mit Ländern und Gebieten, die durch das Instrument für Industrieländer (Industrialized Country Instrument - ICI) abgedeckt werden

Förderfähige Teilnehmer, Länder und Zusammensetzung der Partnerschaft

Die Bedingungen für förderfähige Teilnehmer sowie für die Zusammensetzung der Partnerschaften für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.a des Programmleitfadens sowie in den Abschnitten 5.2 und 5.3 der Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10 aufgeführt.

Förderfähige Aktivitäten

Förderfähige Aktivitäten für EMA2-TEILBEREICH 1 sind in Abschnitt 6.1.2.b des „Erasmus Mundus 2009- 2013 Programmleitfadens" und in Abschnitt 5.3 der „Leitlinien für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10" aufgeführt.

Innerhalb der geografischen Fenster/„Lose" ist die geplante Dauer für die jeweiligen Projekte aufgeführt, die maximal 48 Monate betragen darf.

Förderungsfähige Aktivitäten, einschließlich denen, die der Vorbereitung dienen, können ab dem 30. November 2010 aufgenommen werden.

Budget

Der verfügbare Gesamtbetrag unter dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beläuft sich auf 15 200 000 EUR. Ziel ist ein Mindestmobilitätsfluss von 653 Personen.

Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist für die Erasmus Mundus Aktion 2 — Partnerschaften läuft bis zum 15. Oktober 2010.

Der Finanzhilfeantrag ist per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur"

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/10

— Aktion 2

z. Hd. Herrn Joachim Fronia

BOUR 02/29

Avenue du Bourget 1

1040 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die fristgerecht und unter Einhaltung der in dem Antragsformular angegebenen Anforderungen eingereicht werden. Anträge, die nur per Fax oder E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Falls ein Antragsteller mehrere verschiedene Anträge stellt, muss jeder in einem separaten Umschlag geschickt werden.

 

Quelle:
Abl. EU Nr. C 200/8 vom 22.Juli 2010
Fristen:
  • 15.10.2010

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