Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde, Verwaltungsbehörden für den EFRE, ESF und ELER trägt gemäß Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und Artikel 75 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 die Gesamtverantwortung für die effiziente, wirksame und ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung der Operationellen Programme des EFRE und ESF sowie des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Sie stellt sicher, dass die zu finanzierenden Vorhaben nach den für das jeweilige Programm geltenden Kriterien ausgewählt werden und während ihrer Durchführung den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen. Sie ist für die Einrichtung der Begleitungs- und Bewertungssysteme zuständig. Darüber hinaus ist sie für die Einhaltung der Informations- und Publizitätsverpflichtungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit den fondsverwaltenden Ressorts trifft sie geeignete Maßnahmen, um die Öffentlichkeit über die Rolle der Europäischen Union zu informieren. Durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 5. Dezember 2006 wurde zur Umsetzung der europäischen Fonds in Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2007-2013 eine Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER eingesetzt. Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde ist organisatorisch in der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt.