Auf der Grundlage des Art. 63 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds, sowie des Art. 77 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurde im Interesse einer effizienten partnerschaftlichen Begleitung der Umsetzung der entwickelten Gesamtstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des EFRE, des ESF und des ELER ein gemeinsamer Begleitausschuss für alle drei Fonds eingerichtet.
Der Begleitausschuss versteht sich als Forum im Rahmen des Partnerschaftsprinzips, auf dem sich die zuständigen Behörden sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner zur Verfolgung ihrer gemeinsamen Ziele einbringen. Er ist für die Prüfung der Effizienz und Qualität der Durchführung der Programme des EFRE, ESF und ELER in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der Umsetzung der Lissabon- sowie der Göteborg-Strategie in der Förderperiode 2007-2013 für folgende Programme zuständig:
Den Vorsitz führt der Leiter oder die Leiterin der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde. Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde in der Staatskanzlei erfüllt auch die Aufgaben des Ausschusssekretariats.